Themenwelt Versicherungen
Mehr rund um Versicherungen
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Das Recht zur Sonderkündigung haben Sie bei Beitragserhöhung, einem Schadensfall oder einem Fahrzeugwechsel. Geben Sie den Grund der Sonderkündigung unbedingt im Kündigungsschreiben an.
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Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung entweder mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende oder nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine Kündigung auch unterjährig möglich. Aber auch hier gilt eine Frist von vier Wochen.
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.